Rodung und erneute Pflanzung (oder Neupflanzung) sind meldepflichtig.
Nach einer Ruhephase und der Vorbereitung des Bodens wird bis spätestens Ende Mai (bzw. Ende Juli für Topfpflanzen) gepflanzt.
Erst zwei Jahre nach Pflanzung dürfen Trauben der Appellation Champagne produziert werden.
Die Abstände der Rebpflanzen sind gesetzlich vorgeschrieben: max. 1,50 m zwischen den Reihen, 0,90 m bis 1,50 m zwischen den Stöcken der Reihe. Die Summe der Abstände muss kleiner als 2,50 m sein.
Abstand zwischen Reihen
Distanz zwischen Stöcken
Summe von Abstand und Distanz
Dichte pro Hektar
Die durchschnittliche Pflanzdichte beträgt ca. 8.000 Stock/Hektar.
Durch die hohe Dichte werden weniger Beeren pro Stock und damit höhere Qualität erzeugt.